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Unterrichtsbedingungen Musikschule Bremen-Huchting
Anmeldung
Unterrichtsbeginn ist jederzeit, nach Absprache, möglich. Gruppen werden je nach Leistungsdichte und Alter von der jeweiligen Lehrkraft zusammengestellt. Es wird keine Anmeldegebühr erhoben. Abmeldung Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monat und ist zum Ende des Kündigungs- Monats möglich. Kündigungen sind in Textform bei Strings einzureichen. Hierbei gilt das Posteingangsdatum. Unterrichtsarten Die Unterrichtsdauer beträgt im Einzel- und Gruppenunterricht 30 oder 45 Minuten. Unterrichtskosten Die Unterrichtskosten sind Jahresbeiträge (jeweils in Klammern) die in 12 gleichen Teilen zu entrichten sind. Einzelunterricht: 45 Minuten € 92- /Monat, (€ 1104.-); 30 Minuten € 70- /Monat (€ 840.-) 14-tägig 45 Minuten € 65,-/Monat (€ 780,-) nur nach Vereinbarung Früherziehung mit Englisch € 35,- /Monat (€ 420) „The Goblins Musical Year“ Talentschule: (Inkl. Instrumente) € 41,50,- /Monat (€ 498) 3er Gr. 45 Min - € 48,-(€ 576) 2er Gr. 30 Min - € 48,-(€ 576) Workshops & Ensembles: € 25,- /Monat (€ 300) Gruppenunterricht: 2er Gr. 45 Min - € 55,- /Monat (€ 660) 2er Gruppe 30 Min € 45 - /Monat (€ 540) 3er Gr. 45 Min - € 45,- /Monat (€ 540) (nur nach Absprache mit der Lehrkraft) Workshop je nach Dauer der Kurse. Die Kosten werden vor Kursbeginn bekannt gegeben. Der Beitrag bei Gruppenunterricht orientiert sich an der Stärke der Gruppe und kann je nach Anzahl der Schüler variieren. Die Kosten sind jeweils am ersten Werktag des Monats im Voraus zu entrichten und werden von der Musikschule Huchting per SEPA-Lastschrift eingezogen. Unsere Gläubiger ID lautet DE27ZZZ00000850561. Die nach SEPA-Verfahren nötige Pre-Notification-Frist beträgt mindestens 3 Tage. Ermäßigung Werden mehrere Fächer im Einzelunterricht belegt, gewährt die Musikschule Huchting eine Ermäßigung von € 3.-/Monat pro 45min Fach Unterrichtsausfall Aufgrund der kurzzeitigen Erkrankung einer Lehrkraft kann vereinzelt Unterricht ausfallen. Ab der dritten Ausfallstunde im Schuljahr werden Stunden nachgeholt oder, sollte dieses nicht möglich sein, die Unterrichtskosten erstattet. Bei schlechter Witterung (z.B. Eisglätte), ist es in das Ermessen der Eltern gestellt, die Kinder zum Unterricht zu schicken. Ist ein Schüler verhindert (Krankheit, Urlaub, Klassenfahrt etc.) und kann am Unterricht nicht teilnehmen, besteht wie in den vorher aufgeführten Fällen kein Anspruch auf Unterrichtskostenerstattung bzw. Nachholung der Stunden. Den Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, wird empfohlen, sich von der Anwesenheit der Lehrkräfte zu überzeugen, da bei Unterrichtsausfall eine Aufsicht nicht gestellt werden kann. Bonussystem Werben Sie einen neuen Schüler für uns und wir schenken Ihnen einen Überraschungsgutschein, wenn der Geworbene sich anmeldet. Ferien: Während der Ferien an öffentlichen Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikschulunterricht statt. Übertragbarkeit und Änderungen: Der Vertrag ist nicht auf Dritte übertragbar. Änderungen an den Unterrichtsbedingungen behält sich Strings vor. |